Solar & Haustechnik
       Ihr Fachbetrieb für die gesamte Haustechnik

         AGB der Firma P-Solarenergie

                          Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Annahme des Auftrages durch unsere

schriftliche Auftragsbestätigung. an Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. 

Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Auftragserteilung

(1) Die Ausführung aller uns erteilten Aufträge erfolgt ausschließlich unter Zugrundlegung dieser Verkaufsbedingungen in Verbindung mit den Angaben im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung.

(2) Bedingungen des Auftragsgebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir Ihre Anwendung schriftlich zugestimmt haben. Fehlender Widerspruch gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Lieferbedingungen.

3. Preis

(1) Preisangeben verstehen sich in EURO netto, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Die Preise gelten ausschließlich Mehrwertsteuer in unseren Rechnungen zu dem am Tage der Lieferung geltenden Satz gesondert ausgewiesen wird. Die Preise gelten nur bei ungeteilten Bestellungen. Abweichungen bedürfen unserer Bestätigung.

(2) Sollten sich die für die Preisbildung maßgebenden Kalkulationsgrundlagen bei uns oder bei unserem Vorlieferanten bis zum Zeitpunkt der Lieferung ändern, sind wir berechtigt eine entsprechende Anpassung des Preises vorzunehmen bzw. unsere am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise anzuwenden, sofern zwischen dem Vertragsabschluß und der Lieferung oder Leistung ein Zeitraum von mehr als vier Monate liegt. Dies gilt nicht wenn die angegebenen Preis ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.

4. Preisstellung

Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise grundsätzlich ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung. Sofern vom Auftraggeber für die Verpackung keine speziellen Weisungen erteilt werden, nehmen wir diese nach unserem Ermessen vor. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Gebrauchte Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

5. Zahlungen

(1)Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Zahlung aller Art gilt als tag der Zahlung der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Banküblicher Höhe geltend zu machen; mindestens aber in der Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bank.

(2) Sofern es in Hinblick auf die Größe des uns erteilten Auftrages oder dessen vorgesehene oder sich später ergebende längere Laufzeit geboten erscheint, steht uns das Recht zu, die Leistung einer unverzinslichen Anzahlung in Höhe bis zu 50% des Vertragspreises zu verlangen.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt unsere Zahlungsansprüche mit von uns bestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufzurechnen, oder mit Rücksicht auf derartige Gegenforderungen Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.

(4) Wird und nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass der Besteller in einer ungünstigen Vermögenslage oder in Vermögungsverschlechterung gerät, können wir für die Gegenleistung Sicherheit verlangen. Als ungünstige Vermögenslage bzw. Vermögensverschlechterung sind insbesondere Anträge auf Eröffnung eines auser gerichtlichen bzw. gerichtlichen  Vergleichs-oder Konkursverfahren zu verstehen. Ebenso zählt hierzu die Eintragung in ein Schuldenverzeichnis gemäß (§915ZPO).

6Versand und Gefahrenübergang

Für Wartung und Instandhaltungsaufträge gelten unsere Preise unter der Voraussetzung der für uns kostenfreien Beförderung der Geräte zu und von unseren Wartungsstationen. Wird der Transport durch uns oder unsere Spediteure vorgenommen, gelten die entstehenden Kosten zu lasten des Auftraggebers.

7. Gewährleistung

(1) Für den jeweiligen durch den Vertrag bestimmten Leistungsumfang haften wir für die Dauer von 24 Monaten. Gerechnet vom Tage der Lieferung oder der Leistung. Für gute Ausführung unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sowie für die Verwendung von vorgesehenen Verwendungszweck geeigneten Werkstoffen nur insoweit, als wir bei berechtigen Reklamationen nach unserer Wahl gleichartige bzw. für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete einwandfreie Ware als Ersatz liefern oder aber eine kostenlose Instandsetzung an Ort und Stelle oder in unserer Werkstatt vornehmen bzw. bei unseren Vorlieferanten vornehmen lassen. Sofern vom Auftraggeber oder behördlicher Dienststellen die Einhaltung bestimmter Spezifikationen vorgesehen ist, beschränkt sich unserer Haftung auf Material - und Fertigungsfehler.

(2) Zur Beschaffung von Beanstandungen steht uns eine angemessene Frist zu, die notwendige Ersatzbeschaffung unter Umständen aus dem Ausland berücksichtigt.

(3) Bei unberechtigten Beanstandungen können die entstandenen eigenen und fremden Untersuchungskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

(4) Beanstandungen wegen Mängeln oder Abweichungen der Ware nach Art, Menge, Qualität oder Softwarefunktionen können nur berücksichtigt werden, wenn uns die Feststellunggen unverzüglich unter Beifügung unserer Lieferscheine und Prüfzeugnisse schriftlich angezeigt werden.

(5) Über den Rahmen unserer vorstehend festgelegten Haftung hinaus, ist der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchen Gründen, auch eine eventuellen Schadens, der bei der Verwendung der von uns gelieferten, instand gesetzten oder gewarteten Geräte, Ersatz-oder Zubehörteilen entstehen sollte, ausdrücklich ausgeschlossen; gleichermaßen Rücktritt; Wandlung oder Minderung. Sind wir einer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzteillieferung nach Ablauf einer angemessenen Frist und trotz einer anschließenden Nachfriststzung nicht nachkommen oder bleiben Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachhaltig erfolglos, so ist der Auftraggeber zur Wandlung bzw. Minderung berechtigt.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder späteren abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.

9. Erfüllungsort

Für alle Leistungen ist 26929 Brake, Deutschland, der Erfüllungsort

10. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten, die aus uns erteilten Aufträgen resultieren, ist Oldenburg, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts  oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

11. Sonstiges

Sollten einzelne oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit des übrigen Vertrages davon nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte das der Vertrag eine offene oder versteckte Lücke enthält. Die Vertragsparteien haben eine unwirksame, nicht geregelte oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame, angemessenen Regelung zu ersetzen, die den am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.


P-Solarenergie  Peter Szczepanski

Kösterhof 6

26919 Brake

Tel.: 04401705385

Fax.: 04401705385


Brake den 20.02.2025